Klarstellung zum SPD-Flyer Nr. 4

Ursprünglich wollte sich der Vorstand im Kommunalwahlkampf nicht zu den einzelnen Parteien äußern, zumal wir als Bürgerverein Mitglieder aller Parteien in unseren Reihen haben und vertreten. Heute erreichte uns jedoch der Flyer Nr. 4 von der SPD in Niederaula. Dieser stellt jedoch Sachverhalte zu Straßenausbaubeiträgen auf den Kopf bzw. verdreht einiges. Daher folgende Klarstellung:

  1. Völlig überraschend ist, dass die SPD entgegen ihrem Abstimmungsverhalten in der Gemeindevertretung nun plötzlich doch die Abschaffung der ungerechten Straßenausbaubeiträge fordert. Doch soll dies nur dann in Niederaula geschehen, wenn ein entsprechender Ausgleich aus Wiesbaden kommt. Dies bedeutet – kommt nichts von Wiesbaden – Wiedereinführung der Straßenbeitragssatzung. Im Landtag in Wiesbaden sind die Sozialdemokraten für Abschaffung ohne „Wenn und Aber“. In der hiesigen Gemeinde für Einführung bzw. Beibehaltung. Sind das noch glaubwürdige Sozialdemokraten?
  1. Die SPD übernimmt hier vollständig die vom Bürgermeister ständig wiederholte Argumentation (Rechtswidrig) gegen eine Rückzahlungssatzung. Bürgermeister Rohrbach hat mit Hinweis auf Kommunalaufsicht, Regierungspräsidium, Innenministerium und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) seinen Widerspruch und seine Beanstandung begründet. Dadurch wird dies jedoch nicht richtiger. Denn allen Institutionen, die hier aufgeführt werden, ist ebenfalls bekannt, dass speziell für die Rückzahlungssatzung in Niederaula keine Rechtsprechung vorliegt. Sie alle konnten bislang auch nur Vermutungen anstellen, mit offenem Ergebnis.
    Der Hinweis auf ein Gerichtsurteil in Limburg ist für Niederaula nicht zutreffend. Hier ging es zwar auch um die Rückzahlung von Straßenbeiträgen, jedoch nicht um eine Rückzahlungssatzung. Man kann eben nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
  2. Bedeutsam für eine Entscheidung ist jedoch die Gemeindevertretung als gesetzgebendes höchstes Beschlussorgan (Legislative) auf Kommunalebene. Wenn dieser Beschluss dann vom Bürgermeister nicht umgesetzt wird und er widerspricht und beanstandet, so bleibt der Gemeindevertretung nur der Klageweg. Ein ganz normaler Vorgang in einer Demokratie. Erstaunlich ist, dass gerade die SPD diesen Rechtsweg in einem Rechtstaat kritisiert. Hier fragt sich obendrein auch noch, wer hat denn diesen Klageweg veranlasst?
    Zur Erinnerung: Ca. 600 Anlieger mit ihren Familien in ca. 40 Gemeindestraßen zahlten seit erstmaliger Einführung einer Straßenbeitragssatzung in 2012 bis zum 31.12.2019 Beiträge. Viele davon mehrere 10.000 €. Davor gab es keine Straßenbeiträge und ab 01.01.2020 gibt es keine Straßenbeiträge mehr. Ist dies Gleichbehandlung in einer Kommune? Trägt dies zum Dorffrieden bei? Möchte diese Praxis wirklich die SPD in Niederaula? Wohl ganz offensichtlich nach diesem Flyer Nr. 4 leider die Antwort ja!

Der Vorstand