Leserbrief unseres 1. Vors. Dr. Heinrich Hellwig zur aktuellen Situation in der Marktgemeinde Niederaula vom 07.02.2019
Nach der Einführung einer Straßenbeitragssatzung kam es im Oktober 2013 zur Gründung des Vereins „Bürger für Niederaula e.V.“ Wir haben von Anfang an und immer wieder darauf hingewiesen, wie unsozial, ungerecht und teilweise existenzgefährdend die von der Kommune inzwischen verlangten Beiträge in Höhe von vier – und z.T. fünfstelligen Summen sind. Dies begreifen länderübergreifend immer mehr politisch Verantwortliche. Im Freistaat Bayern arbeitet die Staatsre-gierung gerade an einem Gesetz zur rückwirkenden Erstattung aller ab Anfang 2014 gezahlter Straßenausbaubeiträge. Der bundesweit agierende „Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.“ (ca. 150.000 Mitglieder) stellt in seinem aktuellen Journal 1-2019 auf Seite 3 in großer Überschrift fest „Straßenausbaubeiträge vor dem Aus“. Wir kämpfen in Niederaula und darüber hinaus mit vielen Bürgerinitiativen anderer Kommunen mit zunehmendem Erfolg für dieses Ziel, empfehlen aber allen Grundstücksanliegern, auch in Zukunft gegen jeden zugestellten Straßenbeitrags-bescheid Widerspruch einzulegen. Ein bereits eingelegter Widerspruch sollte unter keinen Umständen zurückgenommen werden. Diesen Rat geben wir aus aktuellstem Anlass noch einmal mit Nachdruck.
Redakteurin Christine Zacharias hat in ihrem Artikel über die letzte Gemeinde-vertretersitzung vom 1. Februar zutreffend ausgeführt:“ Strittiges Thema war auch diesmal der rechtlich ungesicherte Beschluss der Gemeindevertretung, bereits gezahlte Straßenbeiträge anteilig zurückzuerstatten“. Bekanntlich hatte die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 7.12. 2018 die teilweise Rückzahlung von Straßenbeiträgen beschlossen. Auf diese Weise sollen auch Straßenanlieger, deren Straßen bereits saniert wurden, in den Genuss der neuen, abgesenkten Beiträge kommen. Dies will Bürgermeister Rohrbach verhindern. Er argumentiert, das vom Hessischen Landtag am 24.5.2018 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen (in Kraft seit 7.6.2018) sehe keine Rückerstattung im Falle rechtskräftiger Bescheide vor. Damit hat er Recht. Ohne fristgemäßen Widerspruch wurde der erlassene Straßenbeitragsbescheid bestandskräftig. Einen Anspruch auf anteilige Beitragsrückerstattung hat dieser Bürger nicht. Der Bürgermeister will durch seine angekündigte Beanstandung der Zurückweisung seines Widerspruchs den Sachverhalt zur Prüfung dem Verwaltungsgericht vorlegen. Dies Geld kann er der Gemeinde ersparen, denn die Rechtslage ist klar: diejenigen, die darauf vertraut haben, dass alle Bürger gleich behandelt werden und keinen Widerspruch eingelegt haben, sind die Dummen. Helfen kann in dieser Lage nur eine einverständliche Lösung über alle Parteigrenzen hinweg, wie sie Gemeindevertreter Dr. Holger Berk (Liste BLN) vorgeschlagen hat: Über freiwillige Leistungen an die Bürger kann die Gemeindevertretung als das höchste Beschlussorgan der Gemeinde eigenverantwortlich entscheiden und damit die Ungleichbehandlung der Bürger verhindern. Diesen Weg sollte auch der Bürgermeister mitgehen und die Verantwortung nicht an die Kommunalaufsicht abschieben, die von ihm um eine schriftliche Stellungnahme gebeten werden soll. Gerade diese Institution ist an Recht und Gesetz gebunden.
Dr. jur. Heinrich Hellwig, 1. Vorsitzender des Vereins „Bürger für Niederaula e.V
Obiger Leserbrief ist heute in der HZ in g. F. erschienen, nachzulesen auf unserer Facebook Seite: Bürger für Niederaula e.V