Rückzahlungssatzung der Straßenausbaubeiträge

In seiner letzten Vorstandssitzung hat sich der Verein u.a. mit der Rückzahlungssatzung der Straßenausbaubeiträge befasst:

Der Vereinsvorstand begrüßt ausdrücklich den Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.02.2020 zur Rückzahlung von Straßenausbaubeiträgen.

Mit überzeugender Mehrheit von 16 ja Stimmen, bei 8 Nein Stimmen der SPD und 2 Enthaltungen der SPD zeigte das Parlament damit deutlich, die bisherige Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger in Niederaula nach jahrelanger kontroverser Diskussion endlich beenden zu wollen. Der Beschluss eine Rückzahlungssatzung war die richtige und notwendige Schlussfolgerung.

Leider hat Bürgermeister Rohrbach dagegen Widerspruch eingelegt, weil er in dem Beschluss einen Verstoß gegen geltendes Recht sieht. 

Dem ist keineswegs so: Denn nach § 5 der Hessischen Gemeindeordnung hat jede Kommune das Recht, Satzungen zu erlassen, um Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu regeln, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die eine solche Satzung verbietet.

Konsequenter Weise wurde vom Gemeindeparlament am 29.05.2020 der Beschluss zur Rückzahlungssatzung bestätigt und der Widerspruch von Rohrbach mit großer Mehrheit zurückgewiesen. Die Gemeindevertreter der SPD wollen keine Rückzahlung und waren mit 9 Stimmen dagegen.   

Bürgermeister Rohrbach hat bereits gegen diesen Beschluss die Beanstandung angekündigt.

Die Folge ist dann, dass letztlich dasVerwaltungsgericht entscheiden muss, was in der Regel drei bis fünf Jahre dauern kann.

Somit kann die Ungleichbehandlung durch das Gemeindeparlament (Legislative) als höchstes Beschlussorgan der Gemeinde nicht beseitigt werden, sondern bleibt aufgrund von Widerspruch/Beanstandung durch den Bürgermeister Rohrbach (Exekutive) weiter bestehen.

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