Rückzahlungssatzung der Straßenausbaubeiträge

In seiner letzten Vorstandssitzung hat sich der Verein u.a. mit der Rückzahlungssatzung der Straßenausbaubeiträge befasst:

Der Vereinsvorstand begrüßt ausdrücklich den Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.02.2020 zur Rückzahlung von Straßenausbaubeiträgen.

Mit überzeugender Mehrheit von 16 ja Stimmen, bei 8 Nein Stimmen der SPD und 2 Enthaltungen der SPD zeigte das Parlament damit deutlich, die bisherige Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger in Niederaula nach jahrelanger kontroverser Diskussion endlich beenden zu wollen. Der Beschluss eine Rückzahlungssatzung war die richtige und notwendige Schlussfolgerung.

Leider hat Bürgermeister Rohrbach dagegen Widerspruch eingelegt, weil er in dem Beschluss einen Verstoß gegen geltendes Recht sieht. 

Dem ist keineswegs so: Denn nach § 5 der Hessischen Gemeindeordnung hat jede Kommune das Recht, Satzungen zu erlassen, um Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu regeln, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die eine solche Satzung verbietet.

Konsequenter Weise wurde vom Gemeindeparlament am 29.05.2020 der Beschluss zur Rückzahlungssatzung bestätigt und der Widerspruch von Rohrbach mit großer Mehrheit zurückgewiesen. Die Gemeindevertreter der SPD wollen keine Rückzahlung und waren mit 9 Stimmen dagegen.   

Bürgermeister Rohrbach hat bereits gegen diesen Beschluss die Beanstandung angekündigt.

Die Folge ist dann, dass letztlich dasVerwaltungsgericht entscheiden muss, was in der Regel drei bis fünf Jahre dauern kann.

Somit kann die Ungleichbehandlung durch das Gemeindeparlament (Legislative) als höchstes Beschlussorgan der Gemeinde nicht beseitigt werden, sondern bleibt aufgrund von Widerspruch/Beanstandung durch den Bürgermeister Rohrbach (Exekutive) weiter bestehen.

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Der Verein Bürger für Niederaula e.V. führte einen „Erste-Hilfe-Kurs mit Joshua Steinberg vom Deutschen Roten Kreuz“ am 18.01.2020 erfolgreich durch.

Viele kennen den Abenteurer Joshua Steinberg von seinen Reisevorträgen, die ihn mit dem Motorrad durch Afrika und Südamerika führten. Allerdings wissen die wenigsten, dass er auch Erste Hilfe Ausbilder des Roten Kreuzes ist.
Auf Einladung des Vereins Bürger für Niederaula e. V. zeigte er den Teilnehmern, wie als Ersthelfer bei einem Unfall zu reagieren ist und welche Maßnahmen durchzuführen sind.
Sich trauen – nicht wegschauen – helfen und dabei Ruhe bewahren, waren die ersten Botschaften die Joshua Steinberg den Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer mit auf den Weg gab.
In zahlreichen Übungen wurden unter anderem folgende Erste-Hilfe Maßnahmen besprochen und geübt: Notfallorte absichern (Warnwesten für alle Insassen gehören in das Fahrzeug, das Warndreieck muss ohne eigene Gefahr schnell erreicht werden), Absetzen des Notrufes, Wundversorgung, Versorgung bei verschiedenen Verletzungen, akute Erkrankungen und damit einhergehende Notfälle, Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit u.a. die stabile Seitenlage.
Besondere Aufmerksamkeit wurde den lebenserhaltenden Maßnahmen bei einem Kreislaufstillstand gewidmet. Hier wurden die Übungen an Puppen/Modellen mit und ohne die Unterstützung eines Defibrillators geübt. Ganz wichtig für die Kursteilnehmer war, dass der Defibrillator nicht die Herzdruckmassage und die Atemspende ersetzt.
Alle konnten sich von der sehr hohen fachlichen Kompetenz des Kursleiters überzeugen.
Aufgrund der großen Nachfrage – es konnten nicht alle Angemeldeten aufgenommen werden – plant der Verein einen weiteren Erste Hilfe Kurs mit dem DRK Bad Hersfeld und Ausbilder Joshua Steinberg.

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