Es gibt ein Urteil des Finanzgerichtes Nürnberg vom 24.06.2015, wo nun bürgerfreundlich entschieden wurde (Az. 7 K 1356/14).
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Finanzamt.
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Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass auch die Handwerkerleistung/Lohnleistung bei den Hausanschlüssen Wasser/Kanal steuerlich anzurechnen ist.
Der Vorstand