Bürgerbefragung

Information der Bürgerinitiative „Bürger für Niederaula“

Die Bürgerinitiative „Bürger für Niederaula“ startet in den nächsten Tagen eine Bürgerbefragung zum Thema „Straßenbaumaßnahmen der Marktgemeinde Niederaula und den damit zu erwartenden finanziellen Belastungen der Bürger“. Deshalb möchten wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Punkte des Sachverhaltes darstellen:

Straßenbau in der Gemeinde:

Nach dem Neubau einer Straße hat die Gemeinde die Aufgabe, die Straße in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Die dafür erforderlichen Reparaturkosten sind nicht beitragsfähig und müssen allein durch die Gemeinde getragen werden. Eine Umlage auf die Anlieger ist nicht zulässig.

Wird jedoch eine grundhafte Erneuerung der Straße durchgeführt, so erfolgt die Umlage der Kosten auf die Anlieger entsprechend der dann gültigen Straßenbeitragssatzung der Gemeinde.  Die Gemeinde hat über viele Jahre die Erhaltung der Straßen und Kanäle vernachlässigt. Deshalb besteht nach Auskunft des Bürgermeisters ein großer Nachholbedarf. Nach den Zahlen aus den Haushaltsplänen der Jahre 2012 – 2014 hat die Gemeinde jetzt ein umfassendes Straßenerneuerungsprogramm vorgesehen, um die aufgestauten Reparaturmaßnahmen durchzuführen. Nach den Haushaltsplänen wurden bereits in 2012 ca. 3,3 Mio. Euro für den Straßenbau aufgewendet. Für die Jahre 2013 stehen Ausgaben von 1,3 Mio. Euro und für 2014 ca. 4,3 Mio. Euro im Investitionsplan.  Entsprechend der derzeit gültigen Straßenbeitragssatzung ist damit zu rechnen, dass mindestens 60 % dieser bereits entstandenen bzw. geplanten Kosten zur Erneuerung von 31 Straßen auf die Anlieger umgelegt werden sollen. Laut Aussage des Bürgermeisters sind noch ca. 20 weitere Straßen in der Marktgemeinde zur Erneuerung bis 2016 vorgesehen. Verlässliche Zahlen, was dieses gigantische Straßenbauprogramm wirklich kostet, liegen bis heute nicht vor. Selbst für Straßen, die bereits in der Kerngemeinde fertig gestellt und sicherlich vollständig abgerechnet wurden („Adam Bieber Straße“, „Schützenweg“, „Roten Rain“ und „Berliner Straße“) sind bis dato keine Kostenaufstellungen für die Kanal- bzw. Straßensanierung bekannt gemacht worden. Den Anliegern wurden bisher lediglich Beitragsbescheide für Hausanschlüsse (Trink- und Abwasserleitungen) zugestellt. Wir fragen nach den Gründen für dieses Verhalten.

Niederaula hat seit dem 30.6.2010 eine Straßenbeitragssatzung, die im April 2012 in Kraft gesetzt wurde. Nach der damaligen Gesetzeslage in Hessen war es nur möglich, zur Finanzierung der Kosten einmalige Beiträge von den Anliegern der erneuerten Straßen zu erheben. Zum gleichen Zeitpunkt (im Frühjahr 2012) wurde allerdings bekannt, dass in Hessen nach dem Beispiel anderer Bundesländer auch die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen ermöglicht werden soll.

Wiederkehrende Beiträge beziehen sich auf die jährlichen Investitionsaufwendungen für den Um – und Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen in einer Gemeinde. Da alle Grundstückseigentümer die Gemeindestraßen benutzen, tragen sie auch alle zum Erhalt der Straßen bei, nicht nur die einzelnen Anlieger. Dieses System führt zu niedrigen, von allen gut tragbaren Straßenbeiträgen und wird in immer mehr Kommunen angewandt.
Auf Antrag der SPD-Fraktion und nach einem Gesetzentwurf der CDU- und FDP-Fraktionen hat der hessische Landtag am 20.11.2012 das hessische Kommunalabgabengesetz dahingehend geändert, dass ab dem 1.1.2013 nun auch in Hessen die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge durch die Gemeinden möglich sein soll. Alle Parteien waren sich in diesem Gesetzgebungsverfahren darin einig, dass wiederkehrende Beiträge die Beitragslasten auf viele Schultern verteilen, gerechter sind und Anlieger vor sehr hohen Abgabelasten und teilweiser hoher Verschuldung bewahren. Eine Wertminderung des Grundbesitzes, wie er bei einmaligen Straßenbeiträgen in Höhe der Beitragsschuld unweigerlich eintritt, wird bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen vermieden.

Während des Gesetzgebungsverfahrens des hessischen Landtages wurde die Anwendung der Niederaulaer Straßenbeitragssatzung ausgesetzt um zu prüfen, ob wiederkehrende Beiträge eingeführt werden können. Zu unserer Überraschung hat sich die Mehrheit der Gemeindevertreter in ihrer Sitzung vom 28.6.2013 jedoch gegen wiederkehrende Beiträge und damit für einmalige, sehr hohe Anliegerbeiträge entschieden. Wir konnten nicht damit rechnen, dass sich die örtlichen Vertreter von SPD und CDU mit ihrer Entscheidung gegen den Gesetzeskompromiss ihrer eigenen Landtagsfraktionen stellen.

Brauchbare Lösungsvorschläge, wie Einwohner mit niedrigem Einkommen nun die drohende Schuldenlast tilgen sollen, wurden nicht gemacht. Das Angebot, die Straßenbeitragsforderung zu stunden, ist unbrauchbar. Eine Stundung lässt die Höhe der Forderung unberührt, schiebt lediglich ihre Fälligkeit hinaus und ist während der Stundungsfrist zu verzinsen, vergrößert also noch zusätzlich die Schuldenlast. Damit die bevorstehende Verschuldung durch die Vielzahl bald fälliger Straßenbeitragsbescheide nicht  eintreten kann, wird die Bürgerinitiative „Bürger für Niederaula“ weiterhin dafür kämpfen, auch in Niederaula wiederkehrende Straßenbeiträge einzuführen. Die segensreiche Gesetzesneufassung des Kommunalabgabengesetzes muss auch in Niederaula Erfolg haben.

Hinweis für die Straßenanlieger in Neubaugebieten:

Entgegen dem auf Unkenntnis des Gesetzes beruhenden Gerücht, dass bei der Einführung wiederkehrender Beiträge Anlieger in Neubaugebieten erneut belastet würden, hat der Gesetzgeber ausdrücklich geregelt, dass die Gemeinden Überleitungsregelungen für alle Fälle zu treffen haben, in denen Erschließungsbeiträge oder Ausgleichsbeiträge nach dem Bundesbaugesetz oder Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund von Verträgen zu leisten sind oder geleistet wurden. Die betroffenen Grundstücke sind bei der Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge für einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren beitragsfrei. Ähnliche Regelungen sind nach der neuesten Rechtsentwicklung inzwischen auch durch Satzung für die Anlieger von Hauptverkehrsstraßen möglich.

Zum Thema Straßenbeiträge wird die Bürgerinitiative in den nächsten Tagen eine Bürgerbefragung in Form einer Unterschriftensammlung durchführen.

Wir sind davon überzeugt, dass gegen den Willen der Bürger in Zukunft keine gedeihliche Gemeindepolitik mehr betrieben werden kann.

Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, uns in unserer Arbeit mit ihrer Unterschrift auf dem Befragungsbogen zu unterstützen und bedanken uns im Voraus für Ihre Mitwirkung.

Wir können nicht jeden Haushalt der Marktgemeinde persönlich aufsuchen, um
Ihre Unterschrift einzuholen. Deshalb können Sie sich auch an die nachfolgend
genannten Ansprechpartner wenden:

  • Karl – Heinz Battenberg, An der Liete 5, 36272 Niederaula, Tel 7570
  • Dr. Heinrich Hellwig, An der Liete 11, 36272 Niederaula, Tel. 5326
  • Gerhard Opfer, Bergstraße 13, 36272 Niederaula, Tel 1586

Alternativ können Sie auch die anhängende Unterschriftenliste ausdrucken, ausfüllen und bei einem der o.g. Ansprechpartner abgeben.

Infoflyer Bürgerbefragung BFN

Unterschriftenliste Bürgerbefragung

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