Musterklage vom Bund der Steuerzahler zur Absetzbarkeit von Straßenausbaubeiträgen bei der Steuerklärung

 Wir raten nach wie vor, die Arbeitskosten bei den Straßenausbaubeiträgen als Handwerkerleistungen beim Finanzamt anzugeben und so zu verfahren, wie der

Verband Deutscher Grundstücknutzer e.V. (VDGN) im Mitglieder Journal 8/9- 2017 empfiehlt.

Hier der Link des VDGN zum Artikel:  Hier klicken

 

 

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