Wir raten nach wie vor, die Arbeitskosten bei den Straßenausbaubeiträgen als Handwerkerleistungen beim Finanzamt anzugeben und so zu verfahren, wie der
Verband Deutscher Grundstücknutzer e.V. (VDGN) im Mitglieder Journal 8/9- 2017 empfiehlt.
Hier der Link des VDGN zum Artikel: Hier klicken
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