Bürgerversammlung in Niederaula am 19.08.2013

Ein erster Erfolg!!!

Unsere Bemühungen um mehr Informationen und die Einführung wiederkehrender Beiträge nehmen Bürgermeister Thomas Rohrbach und die Parlamentsvorsitzende Petra Wiesenberg zum Anlass, um am Montag, 19. August, ab 20 Uhr im Gemeinschaftszentrum in Niederaula eine Bürgerversammlung abzuhalten.

Nach zahllosen Anliegerversammlungen sollen endlich Kostenschätzung pro Quadratmeter aus vorangegangenen Bauprojekten präsentiert werden.

Wir begrüßen dies, konnten doch in Anliegerversammlungen bisher niemals Zahlen genannt werden.

Natürlich erhoffen wir uns auch eine Antwort auf die Fragen: „Die Straße von meinem Nachbarn unterhalb ist vor einem Jahr kostenfrei saniert worden, warum soll ich jetzt einen 5 stelligen Betrag zahlen, während mein Nachbar 25-30 Jahre Zeit hat, das Geld anzusparen?“ oder „Die Bergstraße wird von Spaziergängern, Landwirten und Holzabfuhrunternehmen genutzt. Warum sollen nur die direkten Anlieger zahlen?“

Einladung in der Hersfelder Zeitung zur Bürgerversammlung

Veröffentlicht unter Allgemein

Information der SPD Fraktion zum in Kraft setzen der am 30.06.2010 beschlossenen Straßenbeitragssatzung

Heute hat die SPD Fraktion über die beschlossene Beitragssatzung informiert. Wir wollen dies nutzen, um einige Fakten richtig zu stellen:

Nach der Neufassung ist es nicht möglich, die Grundstückseigentümer des gesamten Gemeindegebietes als Solidargemeinschaft zusammenzufassen.

Hier gilt dann ein Ortsteil als Solidargemeinschaft.

Jeder Ortsteil wird bei „Wiederkehrenden“ ein Abrechnungsgebiet, was durch die umfangreichen Kanalsanierungen auf Grund der EKVO zum Nachteil für die Grundstückseigentümer einzelner Ortsteile führt.

Bedingt durch die Größe der Ortsteile werden weniger Straßenbaukosten durch weniger Anwohner geteilt. Das Ergebnis bleibt gleich.

Durch die verschiedenen Abrechnungsgebiete und Abrechnungsarten entsteht ein sehr hoher Verwaltungsaufwand der zusätzlich umgelegt werden muss.

Da wiederkehrende Straßenbeiträge über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren in einem abgerechnet werden können, ist der Verwaltungsaufwand geringer.

Die Grundstückseigentümer werden bei „Wiederkehrenden“ insgesamt höher belastet, da mehr Straßen ohne Widerspruch der Anlieger grundhaft erneuert werden und auch Reparaturen mit einbezogen werden können.

Dies ist nicht richtig. Reparaturen obliegen grundsätzlich der Gemeinde. Auch bei „Wiederkehrenden“ können diese Kosten nicht einbezogen werden. Insgesamt werden Anlieger nicht höher belastet.

 Bei direkter Veranlagung haben die Anlieger 25-30 Jahre Ruhe und werden nicht jedes Jahr dauerhaft zur Zahlung herangezogen.

Für die Anlieger ist es aber einfacher, jedes Jahr einen kleinen Beitrag zu zahlen, anstatt sich mit einer 5 stelligen Forderung konfrontiert zu sehen.

Des Weiteren werden wir uns für eine bessere und zeitlich frühere Information durch die Verwaltung bei anstehenden Straßenbau- und anderen Maßnahmen, die Bürger der Marktgemeinde betreffend, einsetzen.

Das war schon Kommentar in der Hersfelder Zeitung vom 01.07.2010. Die aktuellen Anliegerversammlungen sprechen aber eine andere Sprache.

Veröffentlicht unter Allgemein