{"id":173,"date":"2013-08-14T07:00:31","date_gmt":"2013-08-14T05:00:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.xn--brgerfrniederaula-22bf.de\/wp\/?p=173"},"modified":"2020-06-10T16:36:13","modified_gmt":"2020-06-10T16:36:13","slug":"burgerbefragung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/xn--brgerfrniederaula-22bf.de\/?p=173","title":{"rendered":"B\u00fcrgerbefragung"},"content":{"rendered":"<h1>Information der B\u00fcrgerinitiative \u201eB\u00fcrger f\u00fcr Niederaula\u201c<\/h1>\n<p>Die B\u00fcrgerinitiative \u201eB\u00fcrger f\u00fcr Niederaula\u201c startet in den n\u00e4chsten Tagen eine B\u00fcrgerbefragung zum&nbsp;Thema \u201eStra\u00dfenbauma\u00dfnahmen der Marktgemeinde Niederaula und den damit zu erwartenden&nbsp;finanziellen Belastungen der B\u00fcrger\u201c. Deshalb m\u00f6chten wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Punkte des&nbsp;Sachverhaltes darstellen:<\/p>\n<h2><!--more--><\/h2>\n<h2>Stra\u00dfenbau in der Gemeinde:<\/h2>\n<p>Nach dem Neubau einer Stra\u00dfe hat die Gemeinde die Aufgabe, die Stra\u00dfe in einem verkehrssicheren&nbsp;Zustand zu erhalten. Die daf\u00fcr erforderlichen <strong>Reparaturkosten sind nicht beitragsf\u00e4hig<\/strong> und m\u00fcssen&nbsp;allein durch die Gemeinde getragen werden. Eine Umlage auf die Anlieger ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Wird jedoch eine <strong>grundhafte Erneuerung<\/strong> der Stra\u00dfe durchgef\u00fchrt, so erfolgt die Umlage der Kosten auf&nbsp;die Anlieger entsprechend der dann g\u00fcltigen Stra\u00dfenbeitragssatzung der Gemeinde. &nbsp;Die Gemeinde hat \u00fcber viele Jahre die Erhaltung der Stra\u00dfen und Kan\u00e4le vernachl\u00e4ssigt. Deshalb besteht&nbsp;nach Auskunft des B\u00fcrgermeisters ein gro\u00dfer Nachholbedarf. Nach den Zahlen aus den Haushaltspl\u00e4nen&nbsp;der Jahre 2012 \u2013 2014 hat die Gemeinde jetzt ein umfassendes Stra\u00dfenerneuerungsprogramm&nbsp;vorgesehen, um die aufgestauten Reparaturma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren. Nach den Haushaltspl\u00e4nen&nbsp;wurden bereits in 2012 ca. 3,3 Mio. Euro f\u00fcr den Stra\u00dfenbau aufgewendet. F\u00fcr die Jahre 2013 stehen&nbsp;Ausgaben von 1,3 Mio. Euro und f\u00fcr 2014 ca. 4,3 Mio. Euro im Investitionsplan. &nbsp;Entsprechend der derzeit g\u00fcltigen Stra\u00dfenbeitragssatzung ist damit zu rechnen, dass mindestens 60 %&nbsp;dieser bereits entstandenen bzw. geplanten Kosten zur Erneuerung von 31 Stra\u00dfen auf die Anlieger&nbsp;umgelegt werden sollen. Laut Aussage des B\u00fcrgermeisters sind noch ca. 20 weitere Stra\u00dfen in der Marktgemeinde zur Erneuerung bis 2016 vorgesehen.&nbsp;Verl\u00e4ssliche Zahlen, was dieses gigantische Stra\u00dfenbauprogramm wirklich kostet, liegen bis heute nicht&nbsp;vor. Selbst f\u00fcr Stra\u00dfen, die bereits in der Kerngemeinde fertig gestellt und sicherlich vollst\u00e4ndig&nbsp;abgerechnet wurden (\u201eAdam Bieber Stra\u00dfe\u201c, \u201eSch\u00fctzenweg\u201c, \u201eRoten Rain\u201c und \u201eBerliner Stra\u00dfe\u201c) sind bis&nbsp;dato keine Kostenaufstellungen f\u00fcr die Kanal- bzw. Stra\u00dfensanierung bekannt gemacht worden. Den&nbsp;Anliegern wurden bisher lediglich Beitragsbescheide f\u00fcr Hausanschl\u00fcsse (Trink- und Abwasserleitungen)&nbsp;zugestellt. Wir fragen nach den Gr\u00fcnden f\u00fcr dieses Verhalten.<\/p>\n<p>Niederaula hat seit dem 30.6.2010 eine Stra\u00dfenbeitragssatzung, die im April 2012 in Kraft gesetzt wurde.&nbsp;Nach der damaligen Gesetzeslage in Hessen war es nur m\u00f6glich, zur Finanzierung der Kosten <strong>einmalige&nbsp;Beitr\u00e4ge<\/strong> von den Anliegern der erneuerten Stra\u00dfen zu erheben.&nbsp;Zum gleichen Zeitpunkt (im Fr\u00fchjahr 2012) wurde allerdings bekannt, dass in Hessen nach dem Beispiel&nbsp;anderer Bundesl\u00e4nder auch die Erhebung von <strong>wiederkehrenden Stra\u00dfenbeitr\u00e4gen<\/strong> erm\u00f6glicht werden&nbsp;soll.<\/p>\n<p><strong>Wiederkehrende Beitr\u00e4ge<\/strong> beziehen sich auf die j\u00e4hrlichen Investitionsaufwendungen f\u00fcr den Um \u2013 und&nbsp;Ausbau \u00f6ffentlicher Verkehrsanlagen in einer Gemeinde. Da alle Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer die&nbsp;Gemeindestra\u00dfen benutzen, tragen sie auch alle zum Erhalt der Stra\u00dfen bei, nicht nur die einzelnen&nbsp;Anlieger. Dieses System f\u00fchrt zu niedrigen, von allen gut tragbaren Stra\u00dfenbeitr\u00e4gen und wird in immer&nbsp;mehr Kommunen angewandt.<br>Auf Antrag der SPD-Fraktion und nach einem Gesetzentwurf der CDU- und FDP-Fraktionen hat der&nbsp;hessische Landtag am 20.11.2012 das hessische Kommunalabgabengesetz dahingehend ge\u00e4ndert, dass ab&nbsp;dem 1.1.2013 nun auch in Hessen die Erhebung wiederkehrender Stra\u00dfenbeitr\u00e4ge durch die Gemeinden&nbsp;m\u00f6glich sein soll. Alle Parteien waren sich in diesem Gesetzgebungsverfahren darin einig, dass&nbsp;wiederkehrende Beitr\u00e4ge die Beitragslasten auf viele Schultern verteilen, gerechter sind und Anlieger vor&nbsp;sehr hohen Abgabelasten und teilweiser hoher Verschuldung bewahren. Eine Wertminderung des&nbsp;Grundbesitzes, wie er bei <strong>einmaligen<\/strong> Stra\u00dfenbeitr\u00e4gen in H\u00f6he der Beitragsschuld unweigerlich eintritt, wird bei wiederkehrenden Stra\u00dfenbeitr\u00e4gen vermieden.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend des Gesetzgebungsverfahrens des hessischen Landtages wurde die Anwendung der&nbsp;Niederaulaer Stra\u00dfenbeitragssatzung ausgesetzt um zu pr\u00fcfen, ob wiederkehrende Beitr\u00e4ge eingef\u00fchrt&nbsp;werden k\u00f6nnen. Zu unserer \u00dcberraschung hat sich die Mehrheit der Gemeindevertreter in ihrer Sitzung&nbsp;vom 28.6.2013 jedoch gegen wiederkehrende Beitr\u00e4ge und damit f\u00fcr einmalige, sehr hohe&nbsp;Anliegerbeitr\u00e4ge entschieden. <strong>Wir konnten nicht damit rechnen, dass sich die \u00f6rtlichen Vertreter&nbsp;von SPD und CDU mit ihrer Entscheidung gegen den Gesetzeskompromiss ihrer eigenen&nbsp;Landtagsfraktionen stellen<\/strong>.<\/p>\n<p>Brauchbare L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge, wie Einwohner mit niedrigem Einkommen nun die drohende Schuldenlast tilgen sollen, wurden nicht gemacht. Das Angebot, die Stra\u00dfenbeitragsforderung zu stunden, ist unbrauchbar. Eine Stundung l\u00e4sst die H\u00f6he der Forderung unber\u00fchrt, schiebt lediglich ihre F\u00e4lligkeit hinaus&nbsp;und ist w\u00e4hrend der Stundungsfrist zu verzinsen, vergr\u00f6\u00dfert also noch zus\u00e4tzlich die Schuldenlast. Damit&nbsp;die bevorstehende Verschuldung durch die Vielzahl bald f\u00e4lliger Stra\u00dfenbeitragsbescheide nicht &nbsp;eintreten kann, wird die B\u00fcrgerinitiative \u201eB\u00fcrger f\u00fcr Niederaula\u201c weiterhin daf\u00fcr k\u00e4mpfen, auch in&nbsp;Niederaula wiederkehrende Stra\u00dfenbeitr\u00e4ge einzuf\u00fchren. Die segensreiche Gesetzesneufassung des&nbsp;Kommunalabgabengesetzes muss auch in Niederaula Erfolg haben.<\/p>\n<h2>Hinweis f\u00fcr die Stra\u00dfenanlieger in Neubaugebieten:<\/h2>\n<p>Entgegen dem auf Unkenntnis des Gesetzes beruhenden Ger\u00fccht, dass bei der Einf\u00fchrung wiederkehrender Beitr\u00e4ge <strong>Anlieger in Neubaugebieten<\/strong> erneut belastet w\u00fcrden, <strong>hat der Gesetzgeber&nbsp;ausdr\u00fccklich geregelt<\/strong>, dass die Gemeinden \u00dcberleitungsregelungen f\u00fcr alle F\u00e4lle zu treffen haben, in&nbsp;denen Erschlie\u00dfungsbeitr\u00e4ge oder Ausgleichsbeitr\u00e4ge nach dem Bundesbaugesetz oder Kosten der&nbsp;erstmaligen Herstellung aufgrund von Vertr\u00e4gen zu leisten sind oder geleistet wurden. Die betroffenen&nbsp;Grundst\u00fccke sind bei der Einf\u00fchrung wiederkehrender Stra\u00dfenbeitr\u00e4ge <strong>f\u00fcr einen Zeitraum von bis zu&nbsp;25 Jahren beitragsfrei<\/strong>. \u00c4hnliche Regelungen sind nach der neuesten Rechtsentwicklung inzwischen auch&nbsp;durch Satzung f\u00fcr die Anlieger von Hauptverkehrsstra\u00dfen m\u00f6glich.<\/p>\n<h1>Zum Thema Stra\u00dfenbeitr\u00e4ge wird die B\u00fcrgerinitiative in den n\u00e4chsten Tagen eine&nbsp;B\u00fcrgerbefragung in Form einer Unterschriftensammlung durchf\u00fchren.<\/h1>\n<p><span style=\"line-height: 1.714285714; font-size: 1rem;\">Wir sind davon \u00fcberzeugt, dass gegen den Willen der B\u00fcrger in Zukunft keine gedeihliche&nbsp;<\/span><span style=\"line-height: 1.714285714; font-size: 1rem;\">Gemeindepolitik mehr betrieben werden kann.<\/span><\/p>\n<p><strong> Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, uns in unserer Arbeit mit ihrer Unterschrift auf dem&nbsp;<\/strong><strong>Befragungsbogen zu unterst\u00fctzen und bedanken uns im Voraus f\u00fcr Ihre Mitwirkung.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wir k\u00f6nnen nicht jeden Haushalt der Marktgemeinde pers\u00f6nlich aufsuchen, um<\/strong><br><strong> Ihre Unterschrift einzuholen. Deshalb k\u00f6nnen Sie sich auch an die nachfolgend<\/strong><br><strong> genannten Ansprechpartner wenden:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>Karl \u2013 Heinz Battenberg, An der Liete 5, 36272 Niederaula, Tel 7570<\/strong><\/li>\n<li><strong>Dr. Heinrich Hellwig, An der Liete 11, 36272 Niederaula, Tel. 5326<\/strong><\/li>\n<li><strong>Gerhard Opfer, Bergstra\u00dfe 13, 36272 Niederaula, Tel 1586<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Alternativ k\u00f6nnen Sie auch die anh\u00e4ngende Unterschriftenliste ausdrucken, ausf\u00fcllen und bei einem der o.g. Ansprechpartner abgeben.<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/xn--brgerfrniederaula-22bf.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/Info-BFN-1.pdf\">Infoflyer B\u00fcrgerbefragung BFN<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/xn--brgerfrniederaula-22bf.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/B\u00fcrgerbefragung.pdf\">Unterschriftenliste B\u00fcrgerbefragung<\/a><\/p>\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Information der B\u00fcrgerinitiative \u201eB\u00fcrger f\u00fcr Niederaula\u201c Die B\u00fcrgerinitiative \u201eB\u00fcrger f\u00fcr Niederaula\u201c startet in den n\u00e4chsten Tagen eine B\u00fcrgerbefragung zum&nbsp;Thema \u201eStra\u00dfenbauma\u00dfnahmen der Marktgemeinde Niederaula und den damit zu erwartenden&nbsp;finanziellen Belastungen der B\u00fcrger\u201c. 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