{"id":294,"date":"2013-11-12T01:00:01","date_gmt":"2013-11-11T23:00:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.buergerfuerniederaula.de\/wp\/?page_id=294"},"modified":"2020-06-10T21:15:26","modified_gmt":"2020-06-10T21:15:26","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/xn--brgerfrniederaula-22bf.de\/?page_id=294","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\">B\u00fcrger f\u00fcr Niederaula e.V.<br \/>Vereinssatzung<br \/>Version 1.0<br \/>Oktober 2013<\/p>\n<h2>\u00a7 1 Name des Vereins<\/h2>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eB\u00fcrger f\u00fcr Niederaula\u201c e.V. und hat seinen Sitz in Niederaula. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt dann den Zusatz \u201ee.V.&#8220;. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h2>\u00a7 2 Ziele des Vereins<\/h2>\n<p>Der Verein setzt sich daf\u00fcr ein, dass das Wohnen in der gesamten Marktgemeinde Niederaula f\u00fcr alle B\u00fcrger lebenswert und bezahlbar wird und bleibt sowie die Solidarit\u00e4t zwischen den Einwohnern w\u00e4chst. Mit dieser Zielsetzung werden die Vereinsmitglieder in Zukunft auch die Zusammenarbeit mit den Gemeindegremien suchen und ihre Arbeit und Entscheidungen pro-aktiv begleiten.<br \/>Der Verein \u201eB\u00fcrger f\u00fcr Niederaula e.V.\u201c ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Zuwendungen aller Art d\u00fcrfen nur f\u00fcr die Vereinszwecke verwendet werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/h2>\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde der Ablehnung bekannt zu geben.<br \/>Die Mitgliedschaft endet:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a) durch freiwilligen Austritt<br \/>b) durch Tod des Mitgliedes<br \/>c) durch Ausschluss<\/p>\n<h3>Austritt<\/h3>\n<p>Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten m\u00f6glich.<\/p>\n<h3>Ausschluss<\/h3>\n<p>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es die Vereinsinteressen sch\u00e4digt oder trotz Mahnung und schlie\u00dflich schriftlicher Zahlungsaufforderung beitragsschuldig bleibt. Der Ausschluss darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung eines Mahnschreibens zwei Monate verstrichen sind.<br \/>Vor der Beschlussfassung \u00fcber den Ausschluss ist dem Mitglied von der Einleitung des Ausschlussverfahrens unter Angabe der Gr\u00fcnde Kenntnis zu geben und ihm die M\u00f6glichkeit der Anh\u00f6rung unter Fristsetzung von einem Monat einzur\u00e4umen.<br \/>Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich unter Angabe der Ausschlussgr\u00fcnde bekannt zu geben. Gegen den Beschluss hat das Mitglied das Rechtsmittel des Widerspruchs. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats schriftlich beim Vorstand einzulegen und zu begr\u00fcnden. \u00dcber den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung in ihrer n\u00e4chsten Sitzung mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliederversammlung kann dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied Rederecht in der Versammlung einr\u00e4umen. Die anschlie\u00dfende Entscheidung der Mitgliederversammlung ist endg\u00fcltig und unanfechtbar. Von dem Zeitpunkt an, an dem das auszuschlie\u00dfende Mitglied von der Einleitung des Ausschlussverfahrens Kenntnis hat, ruhen seine Mitgliedsschaftsrechte. Mit der Bekanntgabe der Entscheidung zum Ausschluss erl\u00f6schen die Mitgliedsrechte und Mitgliedsanspr\u00fcche.<\/p>\n<h2>\u00a7 4 Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Mitgliedspflichten<\/h2>\n<p>Von den Mitgliedern werden Vereinsbeitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrages beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Mitglieder haben die Pflicht, den Verein nach Kr\u00e4ften in jeder Weise zu unterst\u00fctzen und insbesondere auf die Verwirklichung der Vereinszwecke hinzuwirken (\u00a7 2).<\/p>\n<h2>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/h2>\n<p>Der Verein hat folgende Organe: die Mitgliederversammlung und den Vorstand.<\/p>\n<h2>\u00a7 6 Die Mitgliederversammlung<\/h2>\n<ol>\n<li>Mitgliederversammlungen werden bei Bedarf vom Vorstand einberufen. Zu Beginn eines jeden Jahres findet eine Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung statt.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden unter Wahrung einer Einladungsfrist von 14 Tagen schriftlich mit Angabe von Ort, Zeit und der Tagesordnungspunkte eingeladen.<\/li>\n<li>Wenn ein Viertel der Mitglieder es verlangt, ist eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder und jeweils 1 Vertreter einer juristischen Person, die Vereinsmitglied ist.<\/li>\n<li>Ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung:\n<ul>\n<li><span style=\"line-height: 1.714285714; font-size: 1rem;\">Entgegennahme der Jahresberichte und Entlastung des Vorstandes;<\/span><\/li>\n<li><span style=\"line-height: 1.714285714; font-size: 1rem;\">Bestellung von zwei Kassenpr\u00fcfern f\u00fcr zwei Jahre, wobei unmittelbare Wiederwahl nicht zul\u00e4ssig ist;<\/span><\/li>\n<li><span style=\"line-height: 1.714285714; font-size: 1rem;\">Feststellung der H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Jahresbeitr\u00e4ge;<\/span><\/li>\n<li><span style=\"line-height: 1.714285714; font-size: 1rem;\">Entscheidung \u00fcber finanzielle Aufwendungen au\u00dferhalb des Rahmens der laufenden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung;<\/span><\/li>\n<li><span style=\"line-height: 1.714285714; font-size: 1rem;\">Wahl und Abberufung des Vorstandes;<\/span><\/li>\n<li><span style=\"line-height: 1.714285714; font-size: 1rem;\">Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Der \u201eVerein \u201eB\u00fcrger f\u00fcr Niederaula e.V.\u201c h\u00e4lt regelm\u00e4\u00dfige Versammlungen ab. Diese haben nicht den Rang von beschlussf\u00e4higen Mitgliederversammlungen, sondern dienen dem Vereinszweck, der Information und dem Gedankenaustausch.<\/li>\n<\/ol>\n<h1>\u00a7 7 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/h1>\n<ol>\n<li>\u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die das Datum der Einladung, Ort und Zeit, Tagesordnung, Versammlungsleiter, Zahl der anwesenden Mitglieder (Anlage: Anwesenheitsliste), Antr\u00e4ge und gefasste Beschl\u00fcsse, ggf. die Art der Abstimmung und die Ergebnisse enthalten muss. Bei Satzungs\u00e4nderungsbeschl\u00fcssen muss der genaue Wortlaut festgehalten werden. Die Niederschrift ist vom Schriftf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn in vorgeschriebener Form eingeladen wurde und wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins erschienen ist. Erscheinen weniger als die Mindestzahl der stimmberechtigten Mitglieder, so ist sp\u00e4testens nach 1 Woche mit derselben Tagesordnung erneut formgerecht einzuladen mit dem Hinweis, dass diese Mitgliederversammlung unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder mit einfacher Mehrheit beschlussf\u00e4hig ist.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch seinen Vertreter geleitet.<\/li>\n<li>Bei der Wahl des Vorstandes, zumindest bis nach der Wahl des 1. Vorsitzenden, ist ein Versammlungs- bzw. Wahlleiter zu w\u00e4hlen.<\/li>\n<li>F\u00fcr jedes Amt ist ein eigener Wahlgang durchzuf\u00fchren, Wahl im Block ist nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Die Abstimmung darf offen erfolgen. Sie muss schriftlich und geheim durchgef\u00fchrt werden, wenn dies von einem stimmberechtigten Mitglied beantragt wird.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlungen sind nicht \u00f6ffentlich. Der Versammlungsleiter kann Vertreter der Presse sowie G\u00e4ste zulassen.<\/li>\n<li>Die Versammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.<\/li>\n<li>Zur \u00c4nderung der Satzung ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/li>\n<li>Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von 4\/5 der g\u00fcltigen Stimmen der stimm-berechtigten Mitglieder erforderlich.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 8 Der Vorstand<\/h2>\n<ol>\n<li>Den Vorstand im Sinne des BGB bilden der\/die 1. Vorsitzende, der\/die 2. Vorsitzende, der\/die Kassierer\/in, der\/die Schriftf\u00fchrer\/in, der\/die Referent\/in f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitskommunikation und \u2026\u2026. Beisitzer\/innen.<\/li>\n<li>Jeweils zwei der unter Ziffer 1. genannten Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein nach au\u00dfen.<\/li>\n<li>Die Amtszeit des Vorstandes betr\u00e4gt 2 Jahre. Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes findet in der n\u00e4chsten Mitglieder-versammlung eine Ersatzwahl statt.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 9 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes<\/h2>\n<p>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins zugewiesen sind. Er hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<ol>\n<li>Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnung;<\/li>\n<li>Einberufung der Mitgliederversammlungen;<\/li>\n<li>Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlungen;<\/li>\n<li>Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und F\u00fchrung der Jahresrechnung;<\/li>\n<li>Entscheidung \u00fcber finanzielle Aufwendungen bis zu einer H\u00f6he von 500,- \u20ac<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern;<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 10 Beschlussfassung des Vorstandes<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in Vorstandssitzungen, zu denen vom Vorsitzenden formlos, ggf. schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen wird. Die Einladungsfrist von 5 Tagen soll eingehalten werden.<\/li>\n<li>Die Sitzungen leitet der Vorsitzende oder sein Vertreter.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei der Vorstandsmitglieder anwesend sind.<\/li>\n<li>Die Vorstandssitzungen sind auf Antrag und nach Zustimmung des Vorstandes vereins\u00f6ffentlich.<\/li>\n<li>Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.<\/li>\n<li>\u00dcber den Verlauf der Sitzung und die gefassten Beschl\u00fcsse ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen.<span style=\"line-height: 1.714285714; font-size: 1rem;\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 11 Wahlen<\/h2>\n<p>1. Bei allen Wahlen gilt die einfache Mehrheit. Gew\u00e4hlt ist, wer die meisten abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.<br \/>2. Verlauf und Ergebnis von Wahlen sind in einer Niederschrift festzuhalten.<\/p>\n<h2>\u00a7 12 Antr\u00e4ge zur Tagesordnung<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Vorstand und jedes Einzelmitglied haben das Recht der Antragstellung.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge zur Tagesordnung sind bis sp\u00e4testens 1 Woche vor dem Tag der Mitglieder-versammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge zur Erg\u00e4nzung oder \u00c4nderung der Tagesordnung sind direkt nach Er\u00f6ffnung einer Mitgliederversammlung vorzubringen. Antr\u00e4ge mit besonderer Aktualit\u00e4t (Initiativantr\u00e4ge) k\u00f6nnen jederzeit w\u00e4hrend der Versammlung gestellt werden.<\/li>\n<li>\u00dcber die Zulassung der Antr\u00e4ge beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge zur Satzungs\u00e4nderung m\u00fcssen mit der Einladung an die Mitglieder versendet und in der Tagesordnung aufgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h2>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur mit der in \u00a7 7 (10) festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und dessen Vertreter die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.<br \/>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an eine oder mehrere durch die Mitgliederversammlung festzulegenden gemeinn\u00fctzigen Organisation der Marktgemeinde Niederaula.<br \/>\u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins ist ein Protokoll anzufertigen und vom Vorsitzenden, dessen Vertreter bzw. sonstigen Bevollm\u00e4chtigten und dem zur \u00dcbernahme des Vereinsverm\u00f6gens berechtigten Empf\u00e4nger oder seinem Vertreter zu unterschreiben.<\/p>\n<h2>\u00a7 14 Inkrafttreten<\/h2>\n<p>Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 01. Oktober 2013 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.<br \/>Niederaula, den 01. Oktober 2013<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/xn--brgerfrniederaula-22bf.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/Satzung-BFN_Version_1.0.pdf\">Satzung-BFN_Version_1.0.                      <\/a><a href=\"https:\/\/xn--brgerfrniederaula-22bf.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/Satzung-BFN_Version_1.0.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00fcrger f\u00fcr Niederaula e.V.VereinssatzungVersion 1.0Oktober 2013 \u00a7 1 Name des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eB\u00fcrger f\u00fcr Niederaula\u201c e.V. und hat seinen Sitz in Niederaula. 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